Schiessmöglichkeit im Schiesskeller Roggwil 24.2.  ab 19.00 Uhr      

                        

Aktion

Jagd

Sport

Munition   

Waffen

Kontakt

Diverses

Schiesskeller

 

 

Schiessreglement Schiesskeller Roggwil (Waffen Sommer) PDF

Schiessreglement Schiesskeller Roggwil (Waffen Sommer)  Word

Aufgrund der neuen Regelung, dass nur noch Mitglieder im Schiesskeller Roggwil schiessen dürfen, hat mich veranlasst, den Nichtmitgliedern eine Schiessgelegenheit zu bieten.

An folgenden Daten wird jeweils am Freitag von 19.00 bis 21.30 (je nach Anmeldung) geschossen.          24.2.       30.3.

Anmeldungen zwingend vorgängig im Waffengeschäft Waffen Sommer während den Öffnungszeiten. Teilnehmerzahl beschränkt.

Bei Anmeldung ausgedrucktes Reglement und Kopie von Versicherpolice mitbringen.

 Preise: 1/2 Std. 30 Fr. für jede weitere 1/2 Std. 10 Fr. Zusätzlich für starke Gewehre 12 Fr. 

______________________________________________________________________________________________________

Diese Schiessreglemente sind einzuhalten und zu akzeptieren.

Schiessreglement für das Schiessen im Schiesskeller Roggwil

Waffen Sommer Lotzwil

Schiessberechtigt ist nur, wer nach Waffengesetz Art. 8 Abs.b-d berechtigt ist eine Waffe zu erwerben.

Auch bei Durchführung eines Schiessanlasses durch Waffen Sommer gelten sämtliche Vorschriften des Schiess Sport Verein Roggwil, zusätzlich die unten aufgeführten Zusatzbestimmungen:

Die Benutzung und das Betreten der Schiessanlage durch den Schützen erfolgt in jedem Fall auf eigene Gefahr. Waffen Sommer und der SSV Roggwil sowie die Anwesende Schiessaufsicht lehnt die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ab.

Der Schütze ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zu besitzen. (Kopie der Police ist vorzulegen)

Name der Versicherung:_____________________________________

Die Sicherheit hat in jeder Situation oberste Priorität. Insbesondere ist darauf zu achten, dass geladene Waffen immer nur in Richtung der Scheiben zeigen und sich niemals eine Person vor einer geladenen Waffe befindet.

Mit Faustfeuerwaffen (Pistolen und Revolver) sind nur Dubletten (zwei Schüsse in schneller Schussfolge) erlaubt. 

Der Schütze trifft alle Massnahmen um Beschädigungen an der gesamten Einrichtung zu vermeiden. Sollte doch eine Beschädigung verursacht werden, so haftet der Schütze vollumfänglich für den durch ihn verursachten Schaden. Er ist verpflichtet, den Schaden sofort zu melden.

Tragen eines Gehörschutzes ist obligatorisch. Zusätzlich wird empfohlen, eine Schutzbrille zu tragen.

Kein Munitionsverkauf im Schiesskeller.

Sicherheitsvorschriften 2011. 1

 

 

SchiessSportClub Roggwil SSCR

Sicherheitsvorschriften

 

  1. Es dürfen keine geladenen Waffen mit in den Schiesskeller genommen werden. Vor dem verlassen des Schiesskellers sind die Waffen unaufgefordert der Schiessaufsicht zu zeigen.
  1. Laden sowie entladen dürfen nur an der Ladebank Richtung Kugelfang getätigt werden.
  1. Die Waffen sind ausschliesslich in einem Holster, einem Behältnis oder auf der Ladebank zu deponieren.
  1. Schützinnen und Schützen, die unsicher oder noch Anfänger sind, haben sich bei der Schiessaufsicht zu melden.
  1. Für Waffen, Munition und Zubehör der Schützinnen und Schützen wird keine Haftung übernommen.
  1. Es ist lediglich die im Handel erhältliche und legale Munition zu verschiessen.
  1. Bei Verstössen kann die Schützin oder der Schütze ohne Rückgabe des Geldes des Schiesskellers verwiesen werden.
  1. Schützinnen und Schützen die beim betreten des Schiesskellers alkoholisiert oder ähnliches sind, werden des Schiesskellers verwiesen.
  1. Es ist strikte untersagt, im Schiesskeller zu rauchen.
  1. Den Anweisungen der Schiessaufsicht ist unbedingt Folge zu leisten.
  1. Bei mutwilligen, fahrlässigen Schäden haftet die Schützin oder der Schütze.
  1. Bei Schiessbetrieb ist immer ein Gehörschutz zu tragen.

Roggwil, Januar 2011                                                                      

 

Hiermit erkläre ich, die Sicherheitsvorschriften 2011.1, 20-04-2005 und 2011.2 zu  kennen und diese vorbehaltlos zu akzeptieren. Ich bestätige ausdrücklich, über eine private Haftpflichtversicherung zu verfügen und diese auf Verlangen dem Vorstand vorweisen zu können. 

Name:_______________________________________Vorname:___________________________________

Adresse:________________________________________________________________________________

PLZ Ort:________________________________________________________________________________

 

Datum:                                                                                Unterschrift:

Sicherheitsvorschriften 2011.2

_______________________________________________________________________________________________________

Schiesskeller in Roggwil

8 Einzelzug - Scheibenanlagen
7 Scheiben mit Distanz 20 m
1 Scheibe mit Distanz 15 m
Distanz - Einstellung 5 m, 10 m, 15 m, 20 m möglich

 

 

________________________________________________________________________________________________________

 

 

Öffnungszeiten Schiesskeller für Mitglieder

siehe Programm auf 

www.schiesskeller-roggwil.ch

 

 

Alle Angaben ohne Gewähr  

Öffnungszeiten Waffen Sommer GmbH:   Di 16.00-18.30Uhr    Mi - Fr. 10.00-12.00  14.00-18.30Uhr      SA 8.30-12.00Uhr. Sonntag und Montag geschlossen.

    Waffen Sommer GmbH, Langenthalstrasse 20, 4932 Lotzwil    Tel.  062 922 84 36