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Munition und Waffenverkauf: Neu Handhabung wegen Gesetzesänderung. Als Waffen gelten: Co2 Luftpistolen/Gewehre Luftgewehre über 7,5 J Soft Air Waffen Alle Feuerwaffen & ….
Für Kauf von Waffen OHNE Bewilligungspflicht (Waffenschein) · Strafregisterauszug der max. 3 Monate alt ist · Waffenschein nicht älter als 2 Jahre
Für Kauf von Munition und Pulver · Strafregisterauszug der max. 3 Monate alt ist (bezugsberechtigt für 1 Jahr) · Waffenschein nicht älter als 2 Jahre · Europäischer Feuerwaffenpass (Schweizerbürger)
Keinen Waffenerwerbsschein / Munition erhalten Personen, die: · das 18. Altersjahr noch nicht vollendet haben; · entmündigt sind; · zur Annahme Anlass geben, dass sie sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährden; · wegen einer Handlung, die eine gewalttätige oder gemeingefährliche Gesinnung bekundet, oder wegen wiederholt begangener Verbrechen oder Vergehen im Strafregister eingetragen sind, solange der Eintrag nicht gelöscht ist
Verordnung über Waffen, Waffenzubehör und Munition 08 Links:
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Alle Angaben ohne Gewähr
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