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Munition und Waffenverkauf: 

Neu Handhabung wegen Gesetzesänderung.

Als Waffen gelten:

Co2 Luftpistolen/Gewehre

Luftgewehre über 7,5 J

Soft Air Waffen

Alle Feuerwaffen & ….

 

 

Für Kauf von Waffen OHNE Bewilligungspflicht (Waffenschein)

·      Strafregisterauszug der max. 3 Monate alt ist

·      Waffenschein nicht älter als 2 Jahre

 

 

Für Kauf von Munition und Pulver 

·      Strafregisterauszug der max. 3 Monate alt ist (bezugsberechtigt für 1 Jahr)

·      Waffenschein nicht älter als 2 Jahre

·      Europäischer Feuerwaffenpass (Schweizerbürger)

 

Keinen Waffenerwerbsschein / Munition erhalten Personen, die:

·          das 18. Altersjahr noch nicht vollendet haben;

·          entmündigt sind;

·          zur Annahme Anlass geben, dass sie sich selbst oder Dritte mit der Waffe

                gefährden;

·          wegen einer Handlung, die eine gewalttätige oder gemeingefährliche Gesinnung

                bekundet, oder wegen wiederholt begangener Verbrechen oder Vergehen

                im Strafregister eingetragen sind, solange der Eintrag nicht gelöscht ist

 

Verordnung über Waffen, Waffenzubehör und Munition 08

Links:

Berner Kantonspolizei

http://www.fedpol.admin.ch

 

 

Alle Angaben ohne Gewähr